Generell wird Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei Bestellungen über das Internet gemäß §355 ff. BGB eingeräumt. Doch bei Domains gibt es Ausnahmen.
Homoginität des Widerrufsrechts in der EU
Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zwar nicht gleich, aber weitgehend homogen. In allen EU-Mitgliedstaaten gilt die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU. Übereinstimmend sind z.B. 14 Tage Widerrufsfrist bei Online-Käufen, Telefon- oder Faxbestellungen von Verbrauchern, mit Beginn der Widerrufsfrist bei Erhalt der Ware. Zu den Gemeinsamkeiten gehören auch das Erlischen des Widerrufsrecht bei maßgeschneiderte Waren, versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung oder schnell verderbliche Produkte, digitale Inhalte nach Beginn des Downloads.
Teilweise unterschiedliche Regelungen der EU-Binnenmarktstaaten sind zu finden, was längere Fristen betrifft, wenn der Unternehmer falsch informiert, Rücksendekostenregelung oder Art und Weise des Widerrufs selbst.
Generelles Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in Deutschland
Eine 14-tätige Widerrufsfrist räumt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Deutschen Verbrauchern ein, sofern der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurde oder es sich bei der Vertragsart um einen Fernabsatzvertrag handelt (§§355,356 BGB). Die Grundlage eines Fernabsatzvertrags liefert §§ 312c ff. BGB und bezeichnet eine Vertragsart zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über Waren oder Dienstleistungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie Internet, Telefon, Fax oder E-Mail geschlossen wird. Der Verbraucher muss dabei dem Unternehmer seinen Widerruf nicht begründen.
Kein Widerruf bei Domainbestellungen
Diese Einschränkungen haben nicht nur bereits Gerichte bestätigt, sondern folgen auch dem §356 Abs. 4 BGB:
[...] (4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:
1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat,
2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung
a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, [...]
Da dem Unternehmer hier Kosten durch die Echtzeitregistrierung durch die Domainvergabestelle entstehen, bleibt eine Kündigung nur zum Ende der Laufzeit der Domainregistratur möglich. Diese Laufzeit beträgt gewöhnlich 12 Monate. Die Kosten der Laufzeit sind nicht erstattbar. Die Domainregistraturstelle (in Deutschland DENIC) bekommt bei diesem Vorgang die Adressdaten des Bestellers. Der Besitzer der Domain wird namentlich festgehalten. Es handelt es sich um eine personalisierte Dienstleistung. Folglich besteht bei Bei der Registrierung einer Domain in der Regel kein Widerrufsrecht, sobald die Registrierung erfolgt ist; das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt ausgeschlossen.
Ist der Widerruf vor der Registrierung eingegangen, die Domain noch nicht technisch und personalisiert registriert, kann der Widerruf dennoch erfolgen. Durch die Echtzeitregistratur, die Zug-um-Zug automatisch erfolgt, insbesondere bei Bestellungen von Webspeicherplatz inklusive Domain, bleibt dieses Zeitfenster jedoch nur theoretisch erhalten. Während die Domain selbst nicht mehr dem Widerrufsrecht unterliegt, bleibt der Webhosting-Vertrag allerdings innerhalb von 14 Tagen widerrufbar.
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Quellen
EU-Richtlinie 2011/83
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
