Wer in Deutschland verpackte Waren (oder Versandmaterial) in Verkehr bringt, muss sich bei dem Verpackungsregister melden und Daten über Verpackungsmengen angeben, sich am System beteiligen und einen Servicevertrag abschließen. Der Gesamtkatalog für Produkte bietet dazu eine gute Übersicht, welche Produkte mit jeweiliger Systemnummer unter die Meldepflicht fallen. Hier werden auch Verpackungsarten gelistet und die Systembeteiligungspflicht Produktweise bestätigt oder ausgeschlossen.
Ein Service der Stiftung Zetrale Stelle Verpackungsregister (ZVR).