Übersicht gängiger Freiberufe und Abgrenzung zum Gewerbe
Aus zahlreichen Einzelentscheidungen und gesetzlichen Vorgaben lassen sich eine Vielzahl von Tätigkeiten zuordnen. Treten Zweifel auf, sollte ein Gespräch mit dem Finanzamt und/oder Steuerberater vordergründig sein.
| FREIBERUF | GEWERBLICH |
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Architekt | Baustatiker | Ingenieur Schöpferische Design- und Planungstätigkeit. |
Architekt Erstellt "schlüsselfertige" Häuser ohne individuelle Planung = Vertriebsabsicht. |
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Arzt Auch Zahn- und Tierärzte. Hebammen und Heilpraktiker. Physio- und Psychotherapeuten. |
Arzt (Pharmavertreter) Pflege- oder Nahrungsergänzungsprodukte, medizinische Ausstattung. |
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Apotheker Gehört zu den Heilberufen. |
Apothekenbetreiber Wiederverkäufer, vielzahl an (Hilfs-)Produkten. |
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Bilanzbuchhalter, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater Es liegen Schwerpunkte, Tiefen- und Breitenwissen vor. In der Regel Hochschulabsolventen oder höhere Ausbildung. |
Buchhalter, sonstige "Unternehmensberater" Allgemein ein Gewerbe. "Buchhalter", "Unternehmensberater" sind keine geschützten Berufsbezeichnungen und werden häufig als verzerrte Bezeichnung für diverse Dienstleistungen verwendet. |
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Beratende Betriebs- oder Volkswirte, Interim-Manager Die fachliche Breite muss eingesetzt werden. Schwerpunkte unschädlich. |
Betriebswirtschaftlicher Dienstleister Allround-Dienstleister für kaufmännische Tätigkeiten. |
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EDV Berater, -Analysist, -Betreuer Sofern das Spektrum von Informatikern oder IT-Ingenieuren erreicht ist. |
EDV-Support, Help-Desk allgemeines Breitenangebot, Hilfsmittelverkauf. |
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Designer, Modedesigner, Webdesinger, Grafiker Wenn die schöpferische und künstlerische Tätigkeit im Vordergrund steht. |
Sonstige Grafiker Das massenproduzieren von Grafiken, grafischen Untermalungen und Ausbesserungen, Färbungen o.ä., sofern nicht die schöpferische Tatigkeit nicht Fokus ist. |
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Journalist, Schriftsteller, Redakteur Auch hier steht die schöpferische Tätigkeit im Fokus. |
Web Content Manager, Web-Redakteur In Art und Umfang häufig nicht als Freiberuf anerkannt, wenn die schöpferische Tätigkeit zu gering ist. Wenn werbeaktiv, definitiv gewerblich. |
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Juristische Berufe | Gerichtsvollzieher Rechtsanwalt, Notar. Gerichtsvollzieher handeln im hoheitlichen Auftrag und kann im Freiberuf ausgeführt werden. |
Agenten | Vertreter | Vermittler Auftragnehmer für den Vertrieb und Verwaltung einer Fremdleistung. |
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Lehrberufe | Fahrlehrer | Dolmetscher Lehrer in jeder Form (auch Sprach- oder Nachhilfe). |
Übersetzer | Korrespondentin | Lehrmittelfachmann Verkaufs- und Hilfstätigkeiten sind i.d.R. immer gewerblich. |
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Schauspieler, Musiker, Komponist, Maler (Künstlerisch), Pantomime, Entertainer Schöpferisch und künstlerisch hohe Stellung. Auch Liedschreiber/Songwriter. 📌 Musikproduzent ist eine gewerbliche Tätigkeit |
Model 📌 Werbeaktive Berufe sind generell gewerblich. (Ausnahme: es wird mit dem persönlichen Image geworben) |
Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihr Vorhaben mit dem Finanzamt und bitten um Anerkennung als Freiberuf.
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Quellen
Gerichtsentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere mit Aktenzeichen (AZ): VII R 31/07, VIII R 63/06, VIII R 79/06
Einkommensteuergesetz (EStG)
Umsatzsteuergesetz (UStG)