Übersicht gängiger Freiberufe und Abgrenzung zum Gewerbe

Aus zahlreichen Einzelentscheidungen und gesetzlichen Vorgaben lassen sich eine Vielzahl von Tätigkeiten zuordnen. Treten Zweifel auf, sollte ein Gespräch mit dem Finanzamt und/oder Steuerberater vordergründig sein.

FREIBERUF GEWERBLICH

Architekt | Baustatiker | Ingenieur

Schöpferische Design- und Planungstätigkeit.

Architekt

Erstellt "schlüsselfertige" Häuser ohne individuelle Planung = Vertriebsabsicht.

Arzt

Auch Zahn- und Tierärzte. Hebammen und Heilpraktiker. Physio- und Psychotherapeuten. 

Arzt (Pharmavertreter)

Pflege- oder Nahrungsergänzungsprodukte, medizinische Ausstattung.

Apotheker

Gehört zu den Heilberufen.

Apothekenbetreiber

Wiederverkäufer, vielzahl an (Hilfs-)Produkten.

Bilanzbuchhalter, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater

Es liegen Schwerpunkte, Tiefen- und Breitenwissen vor. In der Regel Hochschulabsolventen oder höhere Ausbildung.

Buchhalter, sonstige "Unternehmensberater"

Allgemein ein Gewerbe. "Buchhalter", "Unternehmensberater" sind keine geschützten Berufsbezeichnungen und werden häufig als verzerrte Bezeichnung für diverse Dienstleistungen verwendet. 

Beratende Betriebs- oder Volkswirte, Interim-Manager

Die fachliche Breite muss eingesetzt werden. Schwerpunkte unschädlich.
Interim-Manager sind in der Regel Freiberufler. Operative Manager als Subunternehmer können anders bewertet sein.

Betriebswirtschaftlicher Dienstleister

Allround-Dienstleister für kaufmännische Tätigkeiten.

EDV Berater, -Analysist, -Betreuer

Sofern das Spektrum von Informatikern oder IT-Ingenieuren erreicht ist.

EDV-Support, Help-Desk

allgemeines Breitenangebot, Hilfsmittelverkauf.

Designer, Modedesigner, Webdesinger, Grafiker 

Wenn die schöpferische und künstlerische Tätigkeit im Vordergrund steht. 

Sonstige Grafiker

Das massenproduzieren von Grafiken, grafischen Untermalungen und Ausbesserungen, Färbungen o.ä., sofern nicht die schöpferische Tatigkeit nicht Fokus ist.

Journalist, Schriftsteller, Redakteur

Auch hier steht die schöpferische Tätigkeit im Fokus.

Web Content Manager, Web-Redakteur

In Art und Umfang häufig nicht als Freiberuf anerkannt, wenn die schöpferische Tätigkeit zu gering ist. Wenn werbeaktiv, definitiv gewerblich.

Juristische Berufe | Gerichtsvollzieher

Rechtsanwalt, Notar. Gerichtsvollzieher handeln im hoheitlichen Auftrag und kann im Freiberuf ausgeführt werden.

Agenten | Vertreter | Vermittler

Auftragnehmer für den Vertrieb und Verwaltung einer Fremdleistung.
Interim-Manager sind in der Regel Freiberufler, operative Manager als Subunternehmer eventuell nicht.

Lehrberufe | Fahrlehrer | Dolmetscher

Lehrer in jeder Form (auch Sprach- oder Nachhilfe).

Übersetzer | Korrespondentin | Lehrmittelfachmann 

Verkaufs- und Hilfstätigkeiten sind i.d.R. immer gewerblich.

Schauspieler, Musiker, Komponist, Maler (Künstlerisch), Pantomime, Entertainer 

Schöpferisch und künstlerisch hohe Stellung. Auch Liedschreiber/Songwriter.

📌 Musikproduzent ist eine gewerbliche Tätigkeit

Model

📌 Werbeaktive Berufe sind generell gewerblich. (Ausnahme: es wird mit dem persönlichen Image geworben)

 

Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihr Vorhaben mit dem Finanzamt und bitten um Anerkennung als Freiberuf.

 

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Quellen

Gerichtsentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere mit Aktenzeichen (AZ): VII R 31/07, VIII R 63/06, VIII R 79/06

Einkommensteuergesetz (EStG)

Umsatzsteuergesetz (UStG)

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